HALBE-HALBE IST GERECHT!
Beschäftigte zahlen künftig weniger Krankenkassenbeiträge – und Arbeitgeber mehr.
Es gilt dann die so genannte Parität, also gleiche Beiträge auf beiden Seiten.
Ab 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Versicherte nicht nur den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung, sondern auch den Zusatzbeitrag.